MEDIATION

MEDIATION

Unter Mediation versteht man ein freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Dabei kann es um Erbstreitigkeiten genauso gehen wie um Auseinandersetzungen zwischen Ehepartnern im Zuge einer Scheidung oder um Konflikte zwischen den Gesellschaftern eines Unternehmens. Ziel ist es, dass sich die Konfliktparteien mit meiner Unterstützung außergerichtlich verständigen und zu einer gemeinsamen, verbindlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. 
Dabei steht im Gegensatz zum Gerichtsverfahren die Frage nach einer eventuellen Schuld nicht im Vordergrund. Auch Veränderungen im Verhalten der Mediationsteilnehmer untereinander werden von mir nur insoweit gefördert, als sie für die verbindliche Lösung des Konflikts notwendig sind.

Ziel ist es, dass sich die Konfliktparteien mit meiner Unterstützung außergerichtlich verständigen

Vorteile im Unterschied zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung können sein: 

• Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten 
• Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens
• Schonung personeller oder betrieblicher Ressourcen
• Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden

Typische Anwendungsfelder von Mediation sind:

• Konflikte zwischen den Anteilseigner oder Geschäftsführern eines Unternehmens
• Regelung von Vermögensfragen bei einer Scheidung
• Auseinandersetzungen in Folge einer Erbschaft
• Konflikte zwischen zwei oder mehr Unternehmen
• Vereinbarung über eine gemeinsame elterliche Sorge im Trennungsfall

INFORMATIONEN ZUR MEDIATION